Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Gegenstand

Privatrösterei Vollmer Kaffee GmbH

Sie­mens­stra­ße 30, 48341 Al­ten­ber­ge, Ge­schäfts­füh­rer: Thomas Gausepohl nach­fol­gend Voll­mers Kaf­fee­schu­le ge­nannt, bie­tet ein um­fang­rei­ches Se­mi­nar­an­ge­bot rund um das The­ma Kaf­fee an. Se­mi­na­re wer­den so­wohl in den Räum­lich­kei­ten der Pri­vat­rös­te­rei Voll­mer, als auch ex­tern beim Kun­den vor Ort oder as­so­zi­ier­ten Part­nern ab­ge­hal­ten.

2. Vertragsschluss

Bei einer Anmeldung über das Buchungssystem im Internet, wird an den Teilnehmer im Anschluss eine Bestätigungsemail gesendet. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist wird eine Rechnung versendet. Die Anmeldung ist verbindlich und es gelten die Stornobedingungen aus 4.

Bu­chun­gen die au­ßer­halb des In­ter­nets statt­fin­den (Te­le­fon, münd­lich), wer­den durch Rech­nung be­stä­tigt. Durch Zu­sen­dung der Rech­nung/Bu­chungs­be­stä­ti­gung, bzw. Zah­lungs­auf­for­de­rung (per Post oder Email), kommt der Ver­trag zu­stan­de und es gel­ten die Stor­no­be­din­gun­gen aus 4. Die Se­mi­nar­ge­büh­ren sind im Vor­aus zu zah­len.

Es gel­ten die je­weils zum Zeit­punkt der An­mel­dung ver­öf­fent­lich­ten Se­mi­nar­ge­büh­ren. Al­le Ge­büh­ren ver­ste­hen sich in­klu­si­ve der ge­setz­li­chen Mehr­wert­steu­er. Die Zah­lung der Teil­nah­me­ge­büh­ren ist nach Er­halt der Rech­nung so­fort fäl­lig. In der Ge­bühr in­be­grif­fen sind die Se­mi­nar­un­ter­la­gen und die Ver­pfle­gung wie Pau­sen­ge­trän­ke und Snacks wäh­rend der Ver­an­stal­tung, so­weit dies in der Se­mi­n­ar­be­schrei­bung an­ge­ge­ben ist. Nicht in­be­grif­fen sind et­wai­ge Rei­se­kos­ten des Teil­neh­mers so­wie Auf­wen­dun­gen für Über­nach­tung und Ver­pfle­gung au­ßer­halb der Se­mi­nar­zei­ten.

Für je­des Se­mi­nar/Work­shop ist ei­ne Min­dest­teil­neh­mer­zahl vor­ge­se­hen. Wird die­se Min­dest­teil­neh­mer­zahl nicht er­reicht, steht es der Voll­mers Kaf­fee­schu­le frei, das Se­mi­nar aus­fal­len zu las­sen. Bis da­hin ge­zahl­te Ge­büh­ren wer­den voll er­stat­tet. Der Teil­neh­mer kann auf Wunsch auf ei­nen an­de­ren Ter­min aus­wei­chen.

3. Gutscheine

Gut­schei­ne kön­nen zu ver­schie­de­nen Eu­ro­wer­ten er­wor­ben wer­den. Die­se kön­nen für je­de Art von Se­mi­nar ein­ge­setzt wer­den. Ent­spricht der Wert des Gut­scheins nicht den tat­säch­li­chen Kos­ten, kann der Teil­neh­mer die­se durch Zu­zah­lung aus­glei­chen. Gut­schei­ne die ei­nen hö­he­ren Wert als die Se­mi­nar­ge­büh­ren ha­ben, be­hal­ten in Hö­he ih­res Rest­wer­tes an Gül­tig­keit und kön­nen bei wei­te­ren Se­mi­na­ren ein­ge­löst wer­den. Ei­ne Bar­aus­zah­lung des Rest­wer­tes ist nicht mög­lich.

4. Stornobedingungen

Stornierungen eines Seminars müssen schriftlich erfolgen. Sollte ein Teilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson nach Absprache ohne Aufpreis möglich. Bei Stornierung oder Umbuchung eines Teilnehmers werden folgende Gebühren erhoben:

bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Gebühr
bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50{ffd419e3b52591af166286c57dc75ad2207aa27cc482b025fd4aa3a81fcfd940} der Teilnahmegebühr
weniger als 7 Kalendertage: volle Teilnahmegebühr
bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten
Gutscheine: Die Stornierung eines Seminars, das durch einen Gutschein bezahlt wird, ist bis 7 Kalendertage vor Seminarbeginn möglich, ohne dass der Gutschein seine Gültigkeit verliert. Bei späterer Stornierung verfällt der Gutschein.

Soll­te ein Se­mi­nar von Voll­mers Kaf­fee­schu­le aus or­ga­ni­sa­to­ri­schen oder ge­sund­heit­li­chen Grün­den, bzw. man­gels aus­rei­chen­der Teil­neh­mer*in­nen ab­ge­sagt wer­den, er­hal­ten die Teil­neh­mer die bis da­hin ge­zahl­ten Ge­büh­ren zu­rück­er­stat­tet. Wahl­wei­se ist die Teil­nah­me an ei­nem spä­te­ren Se­mi­nar mög­lich. Dar­über­hin­aus­ge­hen­de Scha­dens­er­satz­an­sprü­che wer­den aus­ge­schlos­sen.

5. Preise

Die angegebenen Preise verstehen sich als Festpreise und sind nicht verhandelbar. Sie enthalten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1. Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die

Ver­an­stal­tung nach­hal­tig stört, oder wenn er sich in er­heb­li­chem Ma­ße ent­ge­gen der Gu­ten Sit­ten ver­hält, so dass ein rei­bungs­lo­ser Ab­lauf der Ver­an­stal­tung nicht ge­währ­leis­tet wer­den kann. In die­sem Fall be­hält sich der Ver­an­stal­ter vor, den Teil­neh­mer von der Ver­an­stal­tung aus­zu­schlie­ßen. Die Teil­nah­me­ge­bühr wird in die­sem Fal­le nicht er­stat­tet.

6.2. Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3. Je­der Teil­neh­mer wird durch die Ak­zep­tanz die­ser AGB auf fol­gen­des hin­ge­wie­sen: Die Teil­nah­me an ei­nem Se­mi­nar bzw. ei­ner Coa­ching­ver­an­stal­tung kann ab­hän­gig von dem je­wei­li­gen Rah­men­pro­gramm auch kör­per­li­che Ak­tio­nen be­inhal­ten und vor­aus­set­zen. Um Ver­let­zun­gen des Kör­pers und der Ge­sund­heit aus­zu­schlie­ßen, ver­si­chert der Ver­an­stal­ter nach bes­tem Wis­sen und Ge­wis­sen sei­ner Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht nach­zu­kom­men. Den­noch soll­te je­der Teil­neh­mer vor sei­ner Teil­nah­me­er­klä­rung bei ei­nem Arzt sei­nes Ver­trau­ens sei­ne kör­per­li­che Leis­tungs­fä­hig­keit be­gut­ach­ten las­sen, da­mit es bei der Teil­nah­me nicht zu Über­an­stren­gun­gen/Ver­let­zun­gen des Kör­pers kom­men kann.

6.4. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

6.5. Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.6. Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme, Allergien und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.7. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.8. Der Teil­neh­mer ist ver­pflich­tet, bei auf­tre­ten­den Leis­tungs­stö­run­gen im Rah­men der ge­setz­li­chen Be­stim­mun­gen mit­zu­wir­ken, evtl. Schä­den zu ver­mei­den oder ge­ring zu hal­ten. Der Teil­neh­mer ist ins­be­son­de­re ver­pflich­tet, sei­ne Be­an­stan­dun­gen un­ver­züg­lich den Trai­nern/Coa­ches/Se­mi­nar­lei­tern zur Kennt­nis zu ge­ben. Die­se sind von dem Ver­an­stal­ter be­auf­tragt, für Ab­hil­fe zu sor­gen, so­fern dies mög­lich ist. Un­ter­lässt der Teil­neh­mer schuld­haft, ei­nen Man­gel an­zu­zei­gen, so ver­wirkt er ei­nen An­spruch auf Min­de­rung des Teil­nah­me­prei­ses.

6.9. Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sogenannten Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.

7. Bildmaterial/Rechte

Wäh­rend der Ver­an­stal­tun­gen wer­den zum Teil Bild und Vi­deo­auf­nah­men ge­macht. Der Teil­neh­mer tritt sei­ne Rech­te am Bild­ma­te­ri­al an die Voll­mers Kaf­fee­schu­le ab und stimmt der Ver­öf­fent­li­chung auf der Home­page, auf den So­ci­al Me­dia Ka­nä­len des Un­ter­neh­mens, in Wer­be­me­di­en und PR-Ver­öf­fent­li­chun­gen von Voll­mers Kaf­fee­schu­le zu. Soll­te der Teil­neh­mer da­mit nicht ein­ver­stan­den sein, muss er aus­drück­lich vor Kurs­be­ginn schrift­lich wi­der­spre­chen.

8. Sonstige Bestimmungen

8.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

8.2. Eine Änderung des Vertragspunktes 8 bedarf ebenfalls der Schriftform.

8.3. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

9. Salvatorische Klausel

Soll­te ei­ne oder meh­re­re der vor­ste­hen­den Be­stim­mun­gen un­gül­tig sein, so soll die Wirk­sam­keit der üb­ri­gen Be­stim­mun­gen hier­von nicht be­rührt wer­den. Dies gilt auch, wenn in­ner­halb ei­ner Re­ge­lung ein Teil un­wirk­sam, ein an­de­rer Teil aber wirk­sam ist. Die je­weils un­wirk­sa­me Be­stim­mung soll von den Par­tei­en durch ei­ne Re­ge­lung er­setzt wer­den, die den wirt­schaft­li­chen In­ter­es­sen der Ver­trags­par­tei­en am nächs­ten kommt und die den üb­ri­gen ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen nicht zu­wi­der­läuft.

10. Gerichtstand

Gerichtstand ist AG Steinfurt