Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Gegenstand
Vollmers Kaffeeschule, betrieben von der Privatrösterei Vollmer Kaffee GmbH & Co. KG
Siemensstraße 30, 48341 Altenberge, Geschäftsführer: Matthias Peters, nachfolgend Vollmers Kaffeeschule genannt, bietet ein umfangreiches Seminarangebot rund um das Thema Kaffee an. Seminare werden sowohl in den Räumlichkeiten der Privatrösterei Vollmer, als auch extern beim Kunden vor Ort oder assoziierten Partnern abgehalten.
2. Vertragsschluss
Bei einer Anmeldung über das Buchungssystem im Internet, wird an den Teilnehmer im Anschluss eine Bestätigungsemail gesendet. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist wird eine Rechnung versendet. Die Anmeldung ist verbindlich und es gelten die Stornobedingungen aus 4.
Buchungen die außerhalb des Internets stattfinden (Telefon, mündlich), werden durch Rechnung bestätigt. Durch Zusendung der Rechnung/Buchungsbestätigung, bzw. Zahlungsaufforderung (per Post oder Email), kommt der Vertrag zustande und es gelten die Stornobedingungen aus 4. Die Seminargebühren sind im Voraus zu zahlen.
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Seminargebühren. Alle Gebühren verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist nach Erhalt der Rechnung sofort fällig. In der Gebühr inbegriffen sind die Seminarunterlagen und die Verpflegung wie Pausengetränke und Snacks während der Veranstaltung, soweit dies in der Seminarbeschreibung angegeben ist. Nicht inbegriffen sind etwaige Reisekosten des Teilnehmers sowie Aufwendungen für Übernachtung und Verpflegung außerhalb der Seminarzeiten.
Für jedes Seminar/Workshop ist eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, steht es der Vollmers Kaffeeschule frei, das Seminar ausfallen zu lassen. Bis dahin gezahlte Gebühren werden voll erstattet. Der Teilnehmer kann auf Wunsch auf einen anderen Termin ausweichen.
3. Gutscheine
Gutscheine können zu verschiedenen Eurowerten erworben werden. Diese können für jede Art von Seminar eingesetzt werden. Entspricht der Wert des Gutscheins nicht den tatsächlichen Kosten, kann der Teilnehmer diese durch Zuzahlung ausgleichen. Gutscheine die einen höheren Wert als die Seminargebühren haben, behalten in Höhe ihres Restwertes an Gültigkeit und können bei weiteren Seminaren eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Restwertes ist nicht möglich.
4. Stornobedingungen
Stornierungen eines Seminars müssen schriftlich erfolgen. Sollte ein Teilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson nach Absprache ohne Aufpreis möglich. Bei Stornierung oder Umbuchung eines Teilnehmers werden folgende Gebühren erhoben:
- bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Gebühr
- bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr
- weniger als 7 Kalendertage: volle Teilnahmegebühr
- bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten
Gutscheine: Die Stornierung eines Seminars, das durch einen Gutschein bezahlt wird, ist bis 7 Kalendertage vor Seminarbeginn möglich, ohne dass der Gutschein seine Gültigkeit verliert. Bei späterer Stornierung verfällt der Gutschein.
Sollte ein Seminar von Vollmers Kaffeeschule aus organisatorischen oder gesundheitlichen Gründen, bzw. mangels ausreichender Teilnehmer*innen abgesagt werden, erhalten die Teilnehmer die bis dahin gezahlten Gebühren zurückerstattet. Wahlweise ist die Teilnahme an einem späteren Seminar möglich. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
5. Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich als Festpreise und sind nicht verhandelbar. Sie enthalten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1. Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die
Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.
6.2. Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3. Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einem Seminar bzw. einer Coachingveranstaltung kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Dennoch sollte jeder Teilnehmer vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann.
6.4. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
6.5. Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.6. Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme, Allergien und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.7. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.8. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern/Coaches/Seminarleitern zur Kenntnis zu geben. Diese sind von dem Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.
6.9. Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sogenannten Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
7. Bildmaterial/Rechte
Während der Veranstaltungen werden zum Teil Bild und Videoaufnahmen gemacht. Der Teilnehmer tritt seine Rechte am Bildmaterial an die Vollmers Kaffeeschule ab und stimmt der Veröffentlichung auf der Homepage, auf den Social Media Kanälen des Unternehmens, in Werbemedien und PR-Veröffentlichungen von Vollmers Kaffeeschule zu. Sollte der Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, muss er ausdrücklich vor Kursbeginn schriftlich widersprechen.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
8.2. Eine Änderung des Vertragspunktes 8 bedarf ebenfalls der Schriftform.
8.3. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
10. Gerichtstand
Gerichtstand ist AG Steinfurt